Bei downgrade-fähigen (Business-)Geräten muss Vista Business oder Ultimate vorinstalliert sein, oder als eine sog. "SystemBuilder"-Version vorliegen; mit einer Vollversion von Business oder Ultimate, wie man sie üblicherweise beim Händler vor Ort kaufen kann, ist i.d.R. kein Downgrade möglich. Ebenso vom Downgrade ausgeschlossen sind Vista Home Basic und Home Premium. Es kann auch nur auf bestimmte Versionen von XP "downgegradet" werden. Dabei kann man später auch wieder Vista nutzen, muss es allerdings dann komplett neu installieren, ein Update von XP ist nicht möglich.
Ob die eigene Vista-Version downgrade-berechtigt ist, entscheidet laut Microsoft die EULA (End User License Agreement). In Vista erreicht man sie im Windows-Explorer-Menü über [I]? > Info > Microsoft-Softwarelizenzbedingungen, Punkt 14[/I]:
14. DOWNGRADE. Statt die Software zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version gesondert zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.
- Microsoft Windows XP Professional
- Microsoft Windows Professional x64 Edition
- Microsoft Windows XP Tablet PC Edition
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass für jede Vista-Lizenz, die man erworben hat, und die einem das explizite Recht zum Downgrade einräumt, eine bereits vorhandene XP-Lizenz (also die CD plus den Key, auch von einem bereits gekauften PC) dazu nutzen darf, XP auf dem neuen PC/Notebook zusätzlich zu installieren. Laut Aussage der Microsoft-Hotline ist dafür entweder eine neue, ungenutzte oder eine bereits vorhandene und schon aktivierte XP-Lizenz geeignet. Für letztere gibt Microsoft einen neuen XP-Key an der Aktivierungshotline heraus. In einigen Internetforen wird berichtet, die Hotline habe quasi nach Nennung des Vista-Keys einen gültigen XP-Key herausgerückt. Dies hat mir die Microsoft-Hotline auf meine explizite Anfrage hin verneint, dies wäre falsch.
Microsoft und der Händler liefern auch keine XP-CD dafür; seit Juni 2007 dürfen OEM-Hersteller aber eine XP-(Recovery-)CD bei Ihren Neugeräten mitliefern, auch hier ist der Key nicht inbegriffen (Quelle: c't 23/07, S.41; nicht kostenlos online verfügbar). Es lohnt trotzdem, sich mal beim Hersteller danach zu erkundigen, ob für das eigene Gerät eine solche Recovery-DVD verfügbar ist, denn das erspart einem die lästige Treibersuche, da diese in der Recovery schon inbegriffen sind.
Da Du diese EULA vor dem Kauf kaum in Augenschein nehmen kannst, solltest Du Dich beim Verkäufer oder Laptop-Hersteller erkundigen, ob das mit deinem Wunschgerät möglich ist. Beim Händler vor Ort kannst Du diesen ja auch bitten, den entsprechenden EULA-Punkt kurz aufzurufen, wenn er den Laptop vorrätig hat, oder es z.B. im Elektromarkt am Vorführgerät selbst nachschauen.
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